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Beitrittsgesuch

Ich interessiere mich für eine Mitgliedschaft in der OG Oberaargau des Schweizerischen Schäferhund-Clubs.
Ich bin mir bewusst, dass der Schweizerische Schäferhund-Club oder die Ortsgruppe eine Mitgliedschaft ablehnen oder ein Mitglied nachträglich ausschliessen kann, wenn gegen das geltende Tierschutzgesetz und/oder gegen die Statuten verstossen wird.
Die Statuten können hier heruntergeladen werden.
Dieses Beitrittsgesuch geht an den Vorstand zur Behandlung und an die Antragsstellung für die Generalversammlung.

Es werden nur Mitglieder aufgenommen, wenn sie Mitglied im Schweizerischen Schäferhund-Club sind und mindestens ein halbes Jahr an einem offiziellen Training am Donnerstag teilgenommen haben.
Zwecks gegenseitigem kennenlernen!  Die Beitrittsgesuche müssen spätestens bis 15. November des laufenden Jahres beim Präsidenten eingereicht werden.

Wer die Kriterien für eine Aufnahme in den Verein nicht erfüllen kann, darf weiterhin an einem fakultativen Training teilnehmen mit der Auflage der Gebühren für die Platzbenützung.

Datenschutz des Schweizerischen Schäferhund-Clubs.

Beitrittsgesuch

EIGENE ANGABEN:

Vielen Dank!​

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